Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Erlaubnisse gemäß § 2 und § 11 GastG werden im Gewerbeamt des Ordnungsamtes erteilt.

Wie & Was
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung erforderlich:
- Führungszeugnis der Belegart "0"
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- ggf. Handelsregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzamtes
- Pacht- bzw. Mietvertrag
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Bauzeichnung (Grundriss der Gaststätte) mit Bestuhlungsplan
- Baubeschreibung
- Lageplan mit eingezeichneten Parkplätzen
- Gesundheitszeugnis

Das Führungszeugnis sowie den Gewerbezentralregisterauszug können Sie im Bürgerbüro beantragen.

Gebühren
Die Gebühr für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis richtet sich nach der Größe der Gaststätte (gemäß Kostenverordnung M-V von 68,00 Euro bis 1.441,00 Euro).

Formulare

Gaststättenrechtliche Gestattung

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Fristen
Der Antrag ist circa 14 Tage vor der Veranstaltung zu stellen.

Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Dauer der Veranstaltung und beträgt am ersten Tag 50,00 Euro und jeder weitere Tag 20,00 Euro.

Formulare