Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 27.09.2023

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0957/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.09.2023:

 

In der Zeit vom Sonntag, 03.12.2023 bis Sonntag, 24.12.2023 (Adventszeit) sowie vom Sonntag, 01.12.2024 bis Dienstag, 24.12.2024 (Adventszeit) werden die Parkscheinautomaten in der Innenstadt (ausgewiesenes Altstadtsanierungsgebiet) mit Ausnahme des Parkhauses in der Baustraße außer Betrieb gesetzt.

 

Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden, dazu ist die Parkscheibe zu benutzen.

 

Beschluss Nr.: VII/0959/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.09.2023:

 

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, zusätzlich für den Monat Oktober die Vermarktung von Baugebieten auf der öffentlichen Immobilienplattform „Ohne-makler.net“ vorzunehmen.

 

Beschluss Nr.: VII/0958/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.09.2023 die in der Anlage beigefügte Parkgebührenordnung mit folgenden Änderungen:

 

1.     Es wird folgender § 7 der Verordnung eingefügt:  

 

§ 7 Aussetzung der Erhebung

 

Die in § 2 der Verordnung genannten Arten der Erhebung werden in der Adventszeit, beginnend vom 1. Adventssonntag bis einschließlich 24. Dezember, in den Zonen I und II nach § 5 der Verordnung ausgesetzt.

 

2.     Der bisherige § 7 der Verordnung wird § 8

 

3.     Der § 5 Abs.2 (2) wird durch folgenden Satz ersetzt:

 

„Die Höchstparkdauer beträgt eine Stunde und dreißig Minuten.“

 

4.     Der § 5 Abs.2 (3) wird durch folgenden Satz ersetzt:

 

„Die Gebühren betragen 0,50 Euro für dreißig Minuten, 1,00 Euro für neunzig Minuten Parkdauer.“
 

Beschluss Nr.: VII/0926/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.09.2023 die in der Anlage beigefügte Parkgebührenverordnung mit den folgenden Änderungen:

 

  1.  Es wird folgender § 7 der Verordnung eingefügt:

 

§ 7 Aussetzung der Erhebung

 

Die in § 2 der Verordnung genannten Arten der Erhebung werden in der Adventszeit, beginnend vom 1. Adventssonntag bis einschließlich 24. Dezember, in den Zonen I und II nach § 5 der Verordnung ausgesetzt.

 

  1.  Der bisherige § 7 der Verordnung wird § 8
  1. Der § 5 Abs.2 Satz 2 wird durch folgenden Satz ersetzt:

„Die Höchstparkdauer beträgt eine Stunde und dreißig Minuten.“

 

  1. Der § 5 Abs.2 Satz 3 wird durch folgenden Satz ersetzt:

„Die Gebühren betragen 0,50 Euro für dreißig Minuten, 1,00 Euro für neunzig Minuten Parkdauer.“

 

Beschluss Nr.: VII/0962/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.09.2023 folgende Änderung in der Besetzung der Gremien:

 

Aufsichtsrat der Natur- und Umweltpark Güstrow gGmbH

ordentliches Mitglied alt: Tabea Feldmann

ordentliches Mitglied neu: Maria Havemann

 

Ausschuss f. Stadtentwicklung, Umwelt u. Wirtschaftsf.

ordentliches Mitglied alt: Jan Günther-Feldmann

ordentliches Mitglied neu: Joachim Bielang

 

Vergabeausschuss

stellvertretendes Mitglied alt: Jan Günther-Feldmann

stellvertretendes Mitglied neu: Maria Havemann

 

Beschluss Nr.: VII/0880/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.09.2023 die Entgeltordnung für die Benutzung der Sport- und Kongresshalle der Barlachstadt Güstrow für nicht sportliche Veranstaltungen.

 

Die Entgeltkalkulation wird gebilligt und zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss Nr.: VII/0928/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.09.2023:

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
  2. Den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 – Glasewitzer Burg der Barlachstadt Güstrow in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 gebilligt (Anlage 2).
  3. Den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 – Glasewitzer Burg der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung im Internet zu veröffentlichen sowie außerdem öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13a Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass gemäß § 3 Abs. 2 Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und welche Zugangsmöglichkeiten zu den Entwurfsunterlagen bestehen.
  4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Beschluss Nr.: VII/0930/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.09.2023:

1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).

 

2. Den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 101 – Pferdemarkt/Tiefetal der Barlachstadt Güstrow in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 gebilligt (Anlage 2).

3. Den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 101 – Pferdemarkt/Tiefetal der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung im Internet zu veröffentlichen sowie außerdem öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13a Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass gemäß § 3 Abs. 2 Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und welche Zugangsmöglichkeiten zu den Entwurfsunterlagen bestehen.

4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Beschluss Nr.: VII/0933/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 - Schulcampus An der Nebel gemäß § 2 Abs. 1  BauGB.

 

Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Schulstandortes zu schaffen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 - Schulcampus An der Nebel umfasst die Flurstücke 8, 9, 10, 11, 12/1, 12/2, 13, 14/1, 15/2, 15/3, 15/4, 16, 17 und 18, 21/2 teilweise und 31 teilweise der Flur 5 sowie die Flurstücke 1/1, 1/2, 2/1, 2/2, 3, 4/1 und 4/2 der Flur 63, Gemarkung Güstrow mit einer Größe von ca. 5,4 ha.

 

Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Beschluss Nr.: VII/0937/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.09.2023, den im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses, durch die externe Firma Rödl & Partner GmbH, geprüften Jahresabschluss der Barlachstadt Güstrow 2019 für die Kernverwaltung und die Sondervermögen „Altstadt, Südstadt und Schweriner Vorstadt“ mit seinen Bestandteilen und Anlagen festzustellen.

 

Beschluss Nr.: VII/0942/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.09.2023:

Dem Bürgermeister der Barlachstadt Güstrow wird für den Jahresabschluss der Barlachstadt Güstrow 2019 für die Kernverwaltung und die Sondervermögen „Altstadt, Südstadt und Schweriner Vorstadt“ mit seinen Bestandteilen und Anlagen eine Entlastung erteilt.

 

Beschluss Nr.: VII/0944/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.09.2023 den Sitzungsplan der Stadtvertretung und deren Ausschüsse für das Jahr 2024.

 

Beschluss Nr.: VII/0934/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung 27.09.2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 der Barlachstadt Güstrow mit der folgenden Änderung:

 

„In § 7 Regelungen der Haushaltsbewirtschaftung wird Nr. 9 Satz 2 gestrichen.“

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0915/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ihrer Sitzung am 27.09.2023

den Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages zwischen der Barlachstadt Güstrow und dem Aero Club von Güstrow e.V. „Hans Grande“.

 

Beschluss Nr.: VII/0922/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt auf ihrer Sitzung am 27.09.2023 die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.05.2023 zur Beauftragung des Loses Rohbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Baustraße 3- 5 und Umnutzung zum Stadtarchiv.

 

Beschluss Nr.: VII/0927/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 27.09.2023 einen neuverhandelten Erbbaurechtsvertrag mit den Erbbaurechtsnehmern notariell zu beurkunden.