Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 13.02.2020

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 13.02.2020

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0186/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow wählt in ihrer Sitzung am 13.02.2020

Frau Jane Weber zur 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters der Barlachstadt Güstrow. Sie trägt die Bezeichnung: 1. Stadträtin.

 

Beschluss Nr.: VII/0187/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow wählt in ihrer Sitzung am 13.02.2020

Frau Mandy Mater zur 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters der Barlachstadt Güstrow. Sie trägt die Bezeichnung: 2. Stadträtin.

 

Beschluss Nr.: VII/0182/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 die Umbesetzung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Güstrow GmbH.

Mitglied alt: Klaus-Dieter Gabbert

Mitglied neu: Monique Larisch

 

Beschluss Nr.: VII/0188/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020, den Bürgermeister zu beauftragen, bis zur Sitzung der Stadtvertretung am 26.03.2020 ein Konzept für die feierliche Würdigung des 30. Jahrestages der Deutschen Einheit vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: VII/0184/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow tritt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 dem Widerspruch des Bürgermeisters zum Beschluss-Nr. VII/0184/20 – 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) der Barlachstadt Güstrow vom 12.12.2000 - bei.

 

Beschluss Nr.: VII/0185/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 die Aufhebung des Beschlusses VII/0062/1/19 – 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) der Barlachstadt Güstrow vom 12.12.2000.

 

Beschluss Nr.: VII/0169/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen der Barlachstadt Güstrow (Straßenbaubeitragssatzung).

 

Beschluss Nr.: VII/0162/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2020/2021 der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VII/0136/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020/2021 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Barlachstadt Güstrow.

 


Beschluss Nr.: VII/0132/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020:

1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs 2 Nr. 1 BauGB),

2. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 91 Fischerweg Teil A Planzeichnung (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird gebilligt.

3. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 91 Fischerweg mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

4. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Korrektur:

In der Planzeichnung, Text Teil B, planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB, wird im Punkt 1.1.3 der Satz 1 wie folgt geändert: „Die maximale Höhe baulicher Anlagen wird gemäß § 18 BauNVO für die allgemeinen Wohngebiete WA 1 bis WA 3 auf 7,50 m und für das allgemeine Wohngebiet WA 4 auf 8,50 m begrenzt.“

 

Beschluss Nr.: VII/0073/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 die gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 76 – Industriegebiet Verbindungschaussee.

 

Beschluss Nr.: VII/0138/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020:

1.    den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 76 – Industriegebiet Verbindungschaussee Teil A Planzeichnung (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird gebilligt.

2.    den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 76 – Industriegebiet Verbindungschaussee mit der Begründung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

3.    gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf erneut einzuholen.

Beschluss Nr.: VII/0096/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 77 Altstadt Nord Teilbereich A - Stahlhof.

 

Beschluss Nr.: VII/0097/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020

1. die Aufhebung des Beschlusses VI/0308/15 bezüglich  des Bebauungsplans Nr. 77 Altstadt Nord Teilbereich B - Paradiesweg (Anlage 1 und 2),

2. die Umbenennung des Bebauungsplans Nr. 77 Altstadt Nord Teilbereich A – Stahlhof in Bebauungsplan Nr. 77 – Stahlhof und

3. die Ergänzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 77 Stahlhof um den Teilgeltungsbereich 2 (Anlage 3).

 

Beschluss Nr.: VII/0098/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020,

1. den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 77 Stahlhof in der Fassung von November 2019 (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird gebilligt (Anlage 2).

2. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 Stahlhof mit der Begründung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

3. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Beschluss Nr.: VII/0124/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 88 Hamburger Straße im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Städtebauliches Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 2/2 und 51/8 der Flur 67, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von etwa 2,10 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

Beschluss Nr.: VII/0123/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020:

1.    Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 – Östlich Bredentiner Weg,

2.    das Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 – Östlich Bredentiner Weg nach § 13a BauGB als Ergebnis der Abwägung als Verfahren nach § 2 BauGB fortzuführen und für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchzuführen,

3.    die bisher stattgefundene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Verfahrens nach § 13a BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 – Östlich Bredentiner Weg als frühzeitige Beteiligung für das weitere Verfahren zu werten.

 

Beschluss Nr.: VII/0137/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 gemäß § 141 Abs. 3 BauGB die Aufhebung des Beschlusses-Nr. VI/0708/18 Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes Altstadt.

 

Beschluss Nr.: VII/0151/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 den anliegenden Entwurf eines Gesellschaftsvertrages für die BIOINDUSTRIE Projektgesellschaft mbH. Die Stadtvertretung erklärt sich damit einverstanden, dass etwaige Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die nicht grundsätzlicher Art sind und die auf einer Empfehlung oder Beanstandung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock beruhen, durch den Bürgermeister vorgenommen werden können.

 

Beschluss Nr.: VII/0131/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 den in der Anlage befindlichen „Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit in der Regiopolregion Rostock“ mit den dazugehörigen Anlagen.

 

Beschluss Nr.: VII/0167/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 die

5. Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft.

Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Kosten der Vollverpflegung in der Kindertageseinrichtung „Butzemannhaus“ vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020.

 

Beschluss Nr.: VII/0153/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 die Annahme einer Geldspende von Familia-Handelsmarkt Güstrow GmbH & Co.KG in Höhe von 1.500,00 €.

Die Spende ist für die Ausgestaltung der Ferienspiele sowie für die Teilnahme von Kindern aus stützungsbedürftigen Familien an diesen Ferienspielen vorgesehen.

 

Beschluss Nr.: VII/0177/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 den Wirtschaftsplan 2020 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow in seiner korrigierten Fassung.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0190/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020, den Bürgermeister zu beauftragen, die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Veröffentlichung der Dokumentation zur „Kampflosen Übergabe Güstrows“ bis zum 02.05.2020 gewährleistet wird. Ablauf und Form der öffentlichen Präsentation werden dem Hauptausschuss am 12.03.2020 vorgelegt.

 

Beschluss Nr.: VII/0163/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 die Verwaltung zu beauftragen, alle erforderlichen Schritte zur Wahrnehmung eines Vorkaufsrechtes durchzuführen.

 

Beschluss Nr.: VII/0160/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 die Veräußerung eines Grundstücks aus der Gemarkung Bauhof.

 

Beschluss Nr.: VII/0122/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.02.2020 in Abänderung ihres Beschlusses vom 20. Oktober 2016 (Beschluss-Nr. VI/0431/16) einige Änderungen des notariellen Grundstückskaufvertrages vom 04.07.2017.