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Beschluss der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow zur Reform des Finanzausgleichsgesetzes M-V zum 01.01.2020

Die Stadtvertreter der Barlachstadt Güstrow haben in ihrer Sitzung am 14. Februar 2019 in namentlicher Abstimmung einstimmig ihre Forderungen gegenüber der Landesregierung und dem Landtag aufgemacht.

Sie stellten fest, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, um ihre Aufgaben wirksam erfüllen zu können, eine angemessene und aufgabengerechte Finanzausstattung benötigen. Dies ist insbesondere wichtig für die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben und die Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Erweiterung der Infrastruktur. Die Stadtvertretung erwartet vom Landtag die Einführung einer dauerhaft zu gewährenden Infrastrukturpauschale in Höhe von 166 Euro pro Einwohner, um die klaffende Lücke zum Durchschnitt aller Flächenländer im Bundesgebiet zumindest ab 2020 zu schließen.

Für die Barlachstadt mit ca. 30.000 Einwohnern wären damit 5 Mio. € jährliche Investitionen zusätzlich zu den aus selbst erwirtschafteten Mitteln möglich. Aufwendige Fördermittelbeantragungen und –abrechnungen wären nur für Ausnahmefälle notwendig.

Bei der Einbringung des Antrages wies der Bürgermeister auf die anstehenden Probleme in der Barlachstadt hin, die sich schon allein aus der Tagesordnung der Sitzung am 14. Februar 2019 ergeben. Der Ankauf des Grundstücks Plauer Straße/Ecke Gutower Straße oder die Reparatur bzw. der Neubau des Gehweges im Fischerweg kosten Geld, das bisher im Haushalt nicht bereitgestellt werden konnte. Der Kreistag verlangt mit seinem Doppelhaushalt 2019/2020 1,5 Mio. € mehr Kreisumlage, als im städtischen Haushalt geplant sind. Das Kommunalabgabengesetz soll dahingehend abgeändert werden, dass die Grundstückseigentümer von Beiträgen entlastet werden. Aus dem vorgelegten Brückenprüfbericht für die Brücken und Durchlässe der Barlachstadt ergeben sich neben der Erneuerung der Brücke Schöninsel weitere Problemfälle mit erheblichen Investitionsbedarf. Leider konnte der Bürgermeister den Stadtvertretern auch noch keine endgültige Finanzierung für die Sanierung des Badeparadieses Oase vorlegen. An der Wossidloschule und der Inselseeschule erwarten Schüler, Eltern und Lehrer weitere Verbesserungen der Lernbedingungen. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Investitionen sind meist nur mit Fördermitteln umsetzbar. Auf diese muss die Stadt jahrelang warten. Ein schlimmes Beispiel ist die Thomas-Müntzer-Schule. Schon 2012 sollte die Investition starten. Jetzt, 7 Jahre später, mit erheblich gestiegenen Baupreisen soll es endlich losgehen. Bei einer besseren Finanzausstattung hätte die Stadt viel früher beginnen können.  Die Kostensteigerung wäre vermeidbar gewesen.

Deshalb fordert die Stadtvertretung die vollständige Umsetzung der Forderungen. Der Landtag sollte mit einer Entschließung zu den Grundsätzen aus diesem Papier Verlässlichkeit und Klarheit schaffen. Dies verlangen wir von den Abgeordneten des Landtages als die gewählten Vertreter der Menschen in unserer Stadt. Hoffnungsfroh stimmte die Zustimmung der drei anwesenden Mitglieder des Landtages.

 

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