Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 19.05.2016

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 19.05.2016

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0338/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016, den Bürgermeister zu beauftragen, die Ortseingangsschilder wie folgt zu beschriften:

Kreis- und Barlachstadt

Güstrow

Landkreis Rostock

 

Beschluss Nr.: VI/0378/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016, den Bürgermeister zu beauftragen, für das Goldberger Viertel (Weinbergstraße, Gutower Straße, Bürgermeister-Dahse-Straße) ab sofort eine Tonnagebegrenzung auf maximal 7,5 t einzuführen. Als Zusatzschild ist ein Schild ‚Außer Zulieferer und ÖPNV‘ anzubringen.

 

Beschluss Nr.: VI/0380/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016, den Bürgermeister zu beauftragen,

-       das Ergebnis des Besichtigungstermins und das der Auswertung der weiter eingegangenen Unterlagen zum Bahnhofsgebäude und

-       einen Entscheidungsvorschlag der Verwaltung, ob ein Gebot zum Erwerb des Bahnhofsgebäudes abgegeben werden soll

bis spätestens zum nächsten Hauptausschuss am 23.06.2016 vorzulegen. Auch ein Erwerb durch die WGG ist in die Betrachtung mit einzubeziehen.

 

Beschluss Nr.: VI/0375/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016 eine Absichtserklärung für die Weiterführung und Unterstützung des Mehrgenerationshauses in Trägerschaft der AWO Soziale Dienste gGmbH Güstrow für die Förderperiode ab 2017 bis zum 31.12.2020 abzugeben. Die Absichtserklärung ist verbunden mit einer finanziellen Unterstützung seitens der Barlachstadt Güstrow in Höhe von jährlich 5.000,00 €.

 

Beschluss Nr.: VI/0351/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016/2017 des Städtebaulichen Sondervermögens „Schweriner Vorstadt“ der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VI/0350/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016/2017 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VI/0352/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016/2017 des Städtebaulichen Sondervermögens „Südstadt“ der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VI/0353/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 19. 05. 2016 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem DRK Kreisverband Güstrow e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Biene Maja“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VI/0354/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016 die fünfte Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen der Barlachstadt Güstrow

 

Beschluss Nr.: VI/0342/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016,

1. die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 „Bredentiner Weg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB findet gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht statt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

2. den Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Bredentiner Weg“ der Barlachstadt Güstrow in der vorliegenden Fassung vom Februar 2016. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3. den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 „Bredentiner Weg“ der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen und

4. den städtebaulichen Vertrag zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 gemäß Anlage 3.

 

Beschluss Nr.: VI/0347/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 „Krakower Chaussee“ für die in der Anlage 1 dargestellte Teilfläche des Flurstücks 130/4, Flur 1, Gemarkung Klueß in einem Umfang von etwa 1,55 ha im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Planungsziel ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung“.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB mit Hinweis auf § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Beschluss Nr.: VI/0374/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016 den anliegenden Global-Erschließungsvertrag für den Bebauungsplan Nr. 68 – Pfahlweg mit der Maßgabe, dass vertraglich sicherzustellen ist, dass eine Erschließung der dahinterliegenden, im Eigentum der Barlachstadt Güstrow stehenden Grundstücke erfolgen kann.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0326/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016 über die Vergabe eines Erbbaurechtes auf dem Grundstück Gemarkung Güstrow, Flur 37, Flurstück 13/3 (Speedwaystadion) für die Dauer von 60 Jahren zum Erbbauzins von 1,5 % des Verkehrswertes.

Die Nutzung für Sportzwecke soll festgeschrieben werden.

Die Kosten des Rechtsgeschäfts sind vom Antragsteller zu tragen, ebenso der Abwasseranschlussbeitrag und die Kosten für das Verkehrswertgutachten.

 

Beschluss Nr.: VI/0339/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016 den Einsatz von Städtebaufördermitteln für eine Vollmodernisierung der Objekte auf dem Grundstück Lange Straße 46 auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung und des Finanzierungsvorschlages.

 

Beschluss Nr.: VI/0356/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2016 den Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Modernisierung des Gebäudes Franz-Parr-Platz 4 auf Grundlage des vorliegenden Finanzierungsvorschlages.