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Votum zur Einbahnstraßenregelung in der Weinbergstraße

 

 

Votum zur Einbahnstraßenregelung in der Weinbergstraße

Um die Einrichtung einer Einbahnstraße auf einem Teilstück der Weinbergstraße im Wohnquartier Goldberger Viertel ging es in einer durch die Verwaltung veröffentlichten Bürgerbefragung. Der Vorschlag bezog sich auf den Abschnitt der Weinbergstraße von der Einmündung Pustekowstraße in Richtung des Kreisverkehrs Clara-Zetkin-Straße bis zur Einmündung der Straße Beim Wasserturm. Mittels des Verkehrsversuchs sollte geprüft werden, ob mit einer Einbahnstraße auf einem Teilstück der Weinbergstraße Einfluss auf den Durchgangsverkehr genommen und dieser reduziert werden kann.

Insgesamt gaben 382 Haushalte aus dem Untersuchungsraum ein Votum ab. Davon sprachen sich 354 Haushalte (92,7 %) gegen den Verkehrsversuch aus. Für den Verkehrsversuch stimmten 28 Haushalte (7,3%).

In der Umsetzung von Maßnahmen, welche sich verkehrsberuhigend auf das Wohngebiet auswirken werden, befinden sich noch die geplanten Änderungen in der überörtlichen wegweisenden Beschilderung des Straßenbauamtes als Baulastträger der Landes- und Bundesstraßen. Von dieser Maßnahme erhofft sich die Verwaltung eine Entlastung im Straßennetz durch die konsequente Führung des übergeordneten Verkehrs auf den Landes- und Bundesstraßen.

Auch die Rebus GmbH plant Änderungen des künftigen Angebotes im Stadtbusverkehr der Linie 201 durch den Untersuchungsraum. Die Auswertung der Bürgerbefragung erfolgte im Bau- und Verkehrsausschuss, der die Umsetzung des Verkehrversuches einstimmig ablehnte.

Abschließend traf der Bürgermeister als Untere Verkehrsbehörde die Entscheidung, die Einbahnstraßenregelung nicht umzusetzen.