Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung vom 02.02.2012

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 02.02.2012

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0523/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012 der Wahl von Herrn Markus Paschen zum stellvertretenden Wehrführer durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr am 20.01.2012 zuzustimmen und ihn in ein Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode zu berufen.

 

Beschluss Nr.: V/0501/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 02. 02. 2012 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem DRK Kreisverband Güstrow

e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Südlichter“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: V/0502/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 02. 02. 2012 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem DRK Kreisverband Güstrow

e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Bärenhaus“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: V/0503/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 02. 02. 2012 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem DRK Kreisverband Güstrow

e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Biene Maja“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: V/0504/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 02. 02. 2012 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem DRK Kreisverband Güstrow

e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Zwergenhaus“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: V/0514/1/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012:

Der provisorische Parkplatz An der Bleiche bleibt in den nächsten Jahren erhalten. Dieser Beschluss gilt bis zur Bereitstellung von zählbaren Ersatzparkplätzen im Bereich der denkmalgeschützten Altstadt.

 

Beschluss Nr.: V/0514/2/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012, den Platz An der Bleiche nach der Rahmenplanfortschreibung (BV V/0514/11) auch für mögliche Großveranstaltungen (u. a. Zirkus) offen zu halten.

 

Beschluss Nr.: V/0514/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012

die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Umlandgemeinden und Bürger gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 22 Abs. 2 KV M-V für die Rahmenplanfortschreibung Altstadt Güstrow gemäß § 140 Nr. 3 und 4 Baugesetzbuch und zum Integrierten Handlungskonzept Altstadt Güstrow gemäß § 171b Nr. 2 Baugesetzbuch.

 

Beschluss Nr.: V/0518/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012

die Annahme der Schenkung von 100 Jahrgängen der "Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde" (Mecklenburgische Jahrbücher) an die Uwe Johnson-Bibliothek der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: V/0525/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02. 02. 2012 die Annahme einer Geldspende in Höhe von 2.500,00 € für die Jugendeinrichtung „Filmklub Güstrow e. V.“ aus der Partnergemeinde Kronshagen.

 

Beschluss Nr.: V/0537/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012 wie folgt über die angebotenen finanziellen und sachlichen Zuwendungen:

Tabelle 1         Annahme

Tabelle 2         Ablehnung

Die Zuwendungen sind ausschließlich für die Vorbereitung und Ausrichtung des Neujahresempfanges 2012 zu verwenden. Verbleibende Restmittel können auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Die in Tabelle 3 aufgeführten Anregungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss Nr.: V/0540/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012: Das Kfz-Kennzeichen „GÜ“ soll für die Bürger der Barlachstadt Güstrow erhalten bleiben. Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten.

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Beschluss Nr.: V/0539/1/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012, dem Ausschuss für Jugend, Schule, Kultur und Sport eine begleitende Funktion in Zusammenarbeit mit dem durchführenden Unternehmen des Stadtfestes 2012 zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: V/0539/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012, die Ausrichtung des Güstrower Stadtfestes 2012 entsprechend der in der Anlage 1 befindlichen Bewerbung unter Verzicht auf die Einnahmen aus Gebühren gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Güstrow zu übertragen. Nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Barlachstadt Güstrow 2012 wird ein Zuschuss in Höhe von 5000,00 € zur Durchführung des Stadtfestes gewährt.

 

Beschluss Nr.: V/0496/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012 die Verpachtung der Flächen auf der Schöninsel für die extensive landwirtschaftliche Grünlandnutzung in der Gemarkung Güstrow, Flur 48, Flurstück 2/8 mit einer Grundstücksgröße von 43,7 ha für eine Laufzeit von 12 Jahren an den Antragsteller Nr. 5. Als 1. Nachrücker wird der Antragsteller Nr. 2 und als 2. Nachrücker wird der Antragsteller Nr. 6 benannt.

 

Beschluss Nr.: V/0480/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012 über die Veräußerung von 5 Bauparzellen im Gebiet Hengstkoppelweg an den/die Antragsteller. Die Bauparzellen sind auf den Flurstücken 178, 182 und 187 der Flur 10, Gemarkung Güstrow gelegen und haben eine Größe von jeweils ca. 800 m².

 

Beschluss Nr.: V/0536/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 02.02.2012, das Industriegrundstück Am Gewerbegrund 5 in Güstrow, Flur 25, Flurstücke 4/4, 5/1, 6/15, 6/22 in einer Gesamtgröße von 18.001 qm zu verkaufen.

 

Beschluss Nr.: V/0492/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012 den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für eine Vollmodernisierung am Gebäude Lange Straße 5 auf der Grundlage der vorliegenden Kostenzusammenstellung und des Finanzierungsvorschlages.

 

Beschluss Nr.: V/0500/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012

  1. Den Verkauf des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 58, Flurstück 37/2 mit einer Grundstücksgröße von 1.241 m². Der Verkauf soll öffentlich ausgeschrieben werden und zum Gebot erfolgen. Der Verkehrswert gemäß Verkehrswertgutachten des Sachverständigen Dr.-Ing. Unbehau beträgt 10.000,00 €.
  2. Mit dem Kaufantrag einzureichen sind Grundzüge eines Nutzungs- und Sanierungskonzeptes einschließlich grob geschätzter Baukosten und Bauablaufplan sowie ein Finanzierungsnachweis mit Bankbestätigung.
  3. Für die Durchführung der Sanierung sollen im Rahmen der Städtebauförderung Städtebauförderungsmittel in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten als Pauschalförderung und als 100 % iger Zuschuss in Aussicht gestellt werden. Die förderfähigen Baukosten werden auf 2,7 Mio. € begrenzt. Die Fördermittel sollen 2015 zur Verfügung gestellt werden.

Der Bauantrag ist innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Kaufvertrages zu stellen. Mit der Sanierung ist innerhalb eines ½ Jahres nach erteilter Baugenehmigung zu beginnen. Der Käufer trägt alle mit dem Rechtsgeschäft in Verbindung stehenden Kosten. Eine 10-jährige Rückfallklausel zugunsten der Barlachstadt Güstrow (bei Weiterveräußerung durch den Käufer) wird grundbuchlich gesichert.

 

Beschluss Nr.: V/0544/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012 den Abschluss des anliegenden Pachtvertrages über die Flächen der ehemaligen Zuckerteiche Glasewitzer Chaussee (Flur 27, Flurstück 1/1, 1/4, 2/2, 3, 33; Flur 33, Flurstück 12/1, 13/1 in einer Gesamtgröße von ca. 436.734 m²).

 

Beschluss Nr.: V/0545/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012 den Abschluss des anliegenden Pachtvertrages über die Flächen der ehemaligen Beregnungsspeicher Glasewitzer Chaussee (Flur 26, Flurstück 6/16, 9/2 in einer Gesamtgröße von ca. 198.067 m²).

 

Beschluss Nr.: V/0546/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012 den Abschluss des anliegenden Pachtvertrages über die Flächen der ehemaligen Deponie nebst Zufahrt Plauer Chaussee (Flur 37, Flurstück 16/1, 18, 19, Größe ca. 79.000 m² und Flur 37, Flurstück 16/1 Zufahrt).

 

Beschluss Nr.: V/0524/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012 den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 79 – Nördlich Plauer Chaussee – gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB). Der städtebauliche Vertrag ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss Nr.: V/0531/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012 den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 80 – Am Augraben gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB). Der städtebauliche Vertrag ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss Nr.: V/0528/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2012 den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 81 – Glasewitzer Chaussee / Am Steinsitz gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB). Der städtebauliche Vertrag ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.