Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 08.10.2009

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der
Stadtvertretung vom 08.10.2008

Öffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: V/0057/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die Wahl der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow vom 07.06.2009 für gültig zu erklären.

Beschluss Nr.: V/0027/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die
1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 der Barlachstadt Güstrow mit der Veränderungsliste vom 22.09.2009.

Beschluss Nr.: V/0064/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in der Höhe von max. 185 000,00 € zur Realisierung der Erschließung des „Freiraums Am Berge“, einschließlich Fortführung der Stadtmauer entlang des nordöstlichen Altstadtrandes. Der Beschluss beinhaltet
1. die Realisierung der Erschließung des Freiraums Am Berge entsprechend der im Lageplan (Anlage 1) dargestellten Planung sowie
2. die durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung empfohlene Variante 5 zur Nachbildung der Stadtmauer und ihres Verlaufs (Anlage 2).
Die Baukosten unterteilen sich laut Kostenschätzung in 41 400,00 € -brutto- für die Stadtmauer und 123 950,00 € -brutto- für die Erschließungsanlagen.
Die benötigten Baunebenkosten belaufen sich auf 28 732,00 € -brutto-.

Beschluss Nr.: V/0094/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009, die Verwaltung zu beauftragen, einen Maßnahme- bzw. Abfolgeplan für die Umfeldverbesserung der Kongresshalle und für die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten zu erarbeiten. Die Kosten für den Parkplatz mit der Zufahrt müssen aktualisiert und das Umfeld untersucht werden. Die städtischen Flächen sollen vorrangig einbezogen werden. Auch private Flächen und die Nutzung von Flächen südlich der Brücke sollte nicht außer Acht gelassen werden. Der Maßnahme- bzw. Abfolgeplan ist bis zum 31.12.2009 fertig zu stellen.

Beschluss Nr.: IV/1128/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die in der Anlage aufgestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 58 – Bootshäuser westlicher Inselsee gemäß 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).

Beschluss Nr.: IV/1231/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den einfachen Bebauungsplan Nr. 58 – Bootshäuser westlicher Inselsee nach § 30 Abs. 3 BauGB bestehend aus:

- Planzeichnung (Teil A),
- Text (Teil B) und
- der örtlichen Bauvorschrift.

Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt. Die zusammenfassende Erklärung wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss Nr.: IV/1203/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die Beschlüsse-Nr. 504 – 15/96 vom 29.02.1996, 780 – 23/97 vom 23.01.1997, III/1496/03 vom 05.02.2004 und III/1528/03 vom 05.02.2004 des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens Nr. 24 – Östlicher Altstadtrand - Mühlentor aufzuheben.

Beschluss Nr.: IV/1213/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Erweiterungsgebiet Altstadt“ Güstrow, dass den Eigentümern von Grundstücken im Sanierungsgebiet „Erweiterungsgebiet Altstadt“ die Möglichkeit eingeräumt wird, auf Grundlage des vorliegenden Wertgutachtens von Herrn Dr. Unbehau und auf dem Wege von freiwilligen Ablösevereinbarungen, die im § 154 BauGB vorgeschriebenen Ausgleichsbeträge, vorzeitig zu entrichten.
Für die vorzeitige Ablösung kann ein Nachlass in Höhe von max. 20 % („Pionierabschlag“ und Abzinsung) gewährt werden. Der Nachlass für die freiwillige Ablösung wird der Höhe nach in Zonen gestaffelt und richtet sich nach der verbleibenden Laufzeit der Gesamtsanierungsmaßnahme.

Beschluss Nr.: IV/1214/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Schweriner Vorstadt“ Güstrow, dass den Eigentümern von Grundstücken im Sanierungsgebiet „Schweriner Vorstadt“ die Möglichkeit eingeräumt wird, auf Grundlage des vorliegenden Wertgutachtens von Herrn Dr. Unbehau und auf dem Wege von freiwilligen Ablösevereinbarungen, die im § 154 BauGB vorgeschriebenen Ausgleichsbeträge, vorzeitig zu entrichten.
Für die vorzeitige Ablösung kann ein Nachlass in Höhe von max. 20 % („Pionierabschlag“ und Abzinsung) gewährt werden. Der Nachlass für die freiwillige Ablösung wird der Höhe nach in Zonen gestaffelt und richtet sich nach der verbleibenden Laufzeit der Gesamtsanierungsmaßnahme.

Beschluss Nr.: IV/1215/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 den Rosenweg im Wege der Kostenspaltung gemäß § 6 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Güstrow vom 12.12.2000 abzurechnen.
Die Beitragspflichtigen sind zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen für diese Maßnahme heranzuziehen. Hierbei handelt es sich um die Kosten für die Teileinrichtungen Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung.

Beschluss Nr.: IV/1222/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die Beschlüsse-Nr. 506 – 15/96 vom 29.02.1996 und 779 – 23/97 vom 23.01.1997 des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens Nr. 31 – Östlicher Altstadtrand – Gleviner Tor aufzuheben.

Beschluss Nr.: IV/1230/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009

a) die in der Anlage aufgestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Bürger während der öffentlichen  Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 – Magdalenenluster Weg   für den Bereich Wendeschleife Seestraße gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)
und
b) die Einstellung des Planverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 – Magdalenenluster Weg für den Bereich Wendeschleife Seestraße

Beschluss Nr.: V/0033/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Güstrow für den Bereich Bootshäuser westlicher Inselsee (Beschluss-Nr. IV/0560/06 vom 19.10.2006).

Beschluss Nr.: IV/1232/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die in der Anlage aufgestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 38 – Goldberger Straße/Clara-Zetkin-Straße gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).

Beschluss Nr.: IV/1233/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009

1. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 – Goldberger Straße/Clara-Zetkin-Straße und der Begründung in der Fassung vom Juli 2009 zu billigen und

2. den Entwurf des Planes und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Beschluss Nr.: IV/1234/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau-Ost Südstadt den Entwurf zur Neugestaltung der Friedrich-Engels-Straße, 3. Bauabschnitt und die Weiterbeauftragung der Planung mit einem Honorar von 36 519,60 €.
Für die Maßnahme ist der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von
max. 630 430,08 € (brutto) – vorbehaltlich der Zustimmung durch das Landesförderinstitut, als Vorfinanzierung vorgesehen. Die anteiligen Kosten der AWG und des SAB sowie die Einnahmen der Umlage nach dem Kommunalen Abgabengesetz werden der Maßnahme Stadtumbau Südstadt nach Abschuss der Baumaßnahme zufließen, sodass abschließend Städtebauförderungsmittel in Höhe von 223 946,62 € zum Einsatz kommen. Darin enthalten ist der Eigenanteil der Stadt in Höhe von 74 650,00 €.

Beschluss Nr.: V/0023/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Leistung von außerplanmäßigen Haushaltsausgaben in der Haushaltsstelle 5621.9420 - Sportanlage Kessinerstraße - für die Sanierung der Sporthalle in Höhe von 203.200 Euro.
Deckungsquelle ist eine Entnahme aus der Rücklage und eine Finanzierung aus Sonder¬bedarfszuweisungen gemäß § 10 FAG M-V.

Beschluss Nr.: V/0036/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009

1. den Entwurf der Neufassung der 1. Änderung und der Begründung in der Fassung vom Juli 2009 zu billigen.

2. den Entwurf des Planes und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger  öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zu beteiligen.
 ( Beschluss zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Neufassung der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes West 2a/I – Hasenwald – d. Red.)

Beschluss Nr.: V/0037/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von max. 437 300,00 € für die Planung und Ausführung der Kapellenstraße. Darin eingeschlossen sind die Oberflächengestaltung und die anteilige Förderung am Mischwasserkanal. Die Planung der Erschließungsmaßnahme erfolgt im Jahr 2010, die Bauausführung ist für das Jahr 2011 vorgesehen.

Beschluss Nr.: V/0038/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von max. 442 500,00 € für die Planung und Ausführung der Baustraße. Darin eingeschlossen sind die Oberflächengestaltung und die anteilige Förderung am Mischwasserkanal. Die Planung der Erschließungsmaßnahme erfolgt im Jahr 2010, die Bauausführung ist für das Jahr 2011 vorgesehen.

Beschluss Nr.: V/0046/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt die Änderungen der Gebietsabgrenzung gemäß Anlage 1 sowie, dass die Entwicklungsstrategien, Ziele und Handlungsfelder (Anlage 2 Pkt. 4 + Anlage 3) der weiteren Entwicklung des in der Anlage 1 gekennzeichneten Gebietes zugrunde gelegt werden.
Die Struktur-, Problem- und Potentialanalyse des Integrierten Handlungskonzeptes für das Fördergebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (Anlage 2 Pkt. 3) werden zur Kenntnis genommen.
Die angeführten Maßnahmen (Anlage 2 Pkt. 5) sind nicht Bestandteil dieses Beschlusses und bedürfen einer Einzelbeschlussfassung.

Beschluss Nr.: V/0029/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die Bestellung von drei Beisitzern aus den Reihen der Verwaltung für die Bildung einer Einigungsstelle nach § 63 PersVG M-V.

Beschluss Nr.: V/0031/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die anliegende Neufassung des § 8 des Gesellschaftsvertrages der GIG Güstrower Immobilien- und Gebäudemanagement GmbH.

Beschluss Nr.: V/0048/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stellt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die Angemessenheit der in der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow vom 02.08.2006 § 10 festgelegten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige fest.
1. Die Überprüfung der Geldbeträge ist erfolgt. Die im § 10 der Hauptsatzung vom 02.08.2006 festgesetzten Geldbeträge sind aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes der ehrenamtlich Tätigen angemessen.
2. Die Überprüfung der Einwohnerzahl ist erfolgt. Das Statistische Amt M-V hat mit Stand vom 31.12.2008  30.445 Einwohner ermittelt. Eine Anpassung der Geldbeträge entfällt.

Beschluss Nr.: V/0025/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die Aufhebung der Städtepartnerschaft mit der Stadt Valkeala.


Beschluss Nr.: V/0045/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 zur Unterstützung des Projektes Landesgartenschau 2014 in der Barlachstadt Güstrow die Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses „Landesgartenschau 2014“. Der Ausschuss soll alle Aktivitäten in Abstimmung mit dem Förderverein Landesgartenschau Güstrow e. V. begleiten und zusammen mit dem Bürgermeister im politischen Rahmen für das Projekt werben. Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, ein tragfähiges Konzept zur Bewerbung Güstrow in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Landesgartenschau e. V. zu erstellen.

Beschluss Nr.: V/0095/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die Bildung des zeitweiligen Ausschusses Landesgartenschau 2014 mit folgenden Mitgliedern und  Stellvertretern:

Mitglied                        Stellvertreter             Fraktion/ZG
1. Axel Wulf                  Katharina Krause       CDU
2. Wilfried Minich           Stephan Murr             CDU
3. Detlef Steinecke        Fritz Schmiel              DIE LINKE./Grüne
4. Bernd Lippert            Klaus Biener              DIE LINKE./Grüne
5. Roswitha Faustmann  Roswita Dargus          SPD
6. Lothar Fila                Peter Hoff                 GWB/FWG/E
7. Steffen Geufke          Sascha Zimmermann  FDP

Beschluss Nr.: V/0087/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen sowie die Wirtschaftlichkeit der Einführung eines elektronischen Sitzungsmanagements für die Stadtvertretung Güstrow zu prüfen. Der Prüfbericht ist der Stadtvertretung bis zum 31. Mai 2010 vorzulegen.

Beschluss Nr.: V/0089/09

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Barlachstadt Güstrow vom 22.09.2009

1. zum Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes M-V (Kreisstrukturgesetz) und
2. zum Entwurf eines Gesetzes über die Zuordnung von Aufgaben im Rahmen der Landkreisneuordnung
3. zum Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes 2010 und Doppelhaushalt 2010/2011 des Landes M-V.

Nichtöffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: V/0090/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009, den Pachtvertrag mit dem Wassersportverein Güstrow 1928 e. V. (Beschluss-Nr. IV/1009/08 vom 16.10.2008) zu ändern.

Beschluss Nr.: V/0085/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 den Einsatz von zusätzlichen Städtebauförderungsmitteln für den Abbruch der Kemläden an den Gebäuden Gleviner Straße 23 – 25 und damit der Erhöhung der Fördermittel Die Maßnahme ist in der mittelfristigen Finanzierungsübersicht 2008 – 2012 bereits dargestellt. Der Fehlbetrag in Höhe von 35 000,00 € kann nach Auskunft der BIG-Städtebau M-V GmbH aus freiwerdenden Mitteln bzw. aus zusätzlichen Fördermitteln (Umwidmung von Rückbaumitteln) abgesichert werden.


Beschluss Nr.: IV/1226/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 den Verkauf des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 60, Flurstück 57/2 mit einer Grundstücksgröße von 116 m² an den Antragsteller.

Beschluss Nr.: IV/1216/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 08.10.2009 den Verkauf eines Grundstücks Gemarkung Güstrow, Teilstück aus dem Flurstück 16/33, der Flur 2 in einer Größe von ca. 6.500 m² und die Verpachtung von zusätzlichen 13.852 m² (Teilstücke aus den Flurstücken 14/2, 15/2 16/25, 16/37, 16/33, 16/40 der Flur 2.

Beschluss Nr.: IV/1223/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 den Neuabschluss eines Landpachtvertrages rückwirkend zum 01.01.2009 mit der Agrar e.G. Güstrow.
Nichtbewirtschaftungsfähige Flächen wie z.B. Ödland, Wege und Sumpf- und Wasserflächen sind hiervon nicht betroffen.

Beschluss Nr.: V/0032/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die
Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 02.07.2009 zum Verkauf von Teilflächen aus dem Flurstück 36/1 der Flur 50 von Güstrow.


Beschluss Nr.: V/0044/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die Festsetzung der Pachtpreise rückwirkend zum 01.01.2009 für bestehende Landpachtverträge.
Nichtbewirtschaftungsfähige Flächen wie z.B. Ödland, Wege und Sumpf- und Wasserflächen sind hiervon nicht betroffen.

Beschluss Nr.: V/0091/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 die Einwilligung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.

Beschluss Nr.: V/0092/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.10.2009 mit Einvernehmen des Bürgermeisters A. Schuldt bezüglich des Pachtvertrages sicherzustellen, so dass die Investition des Pächters realisiert werden kann.