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Vorsorgliche Quarantäne für die Kinder der Klassen 2a und 4b der Grundschule „ Georg Friedrich Kersting“ und der Hortkinder der Horteinrichtung „SchulKinderHaus-Mitte“

Erwerbstätige Eltern und Pflegeeltern, die ihr Kind betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können auf der Grundlage einer entsprechenden Allgemeinverfügung, die vom Gesundheitsamt erlassen wird, nach § 56 Infektionsschutzgesetz Entschädigung beantragen.

Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 2a und 4b der Grundschule „Georg Friedrich Kersting“ und auch die Kinder der Kindertageseinrichtung „SchulKinderHaus-Mitte“, die am 08.03. und 09.03.2021 anwesend waren, hat das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock vorsorgliche Quarantäne ab dem 11.03. bzw. 12.03.2021 verfügt. Diese wurde über eine Allgemeinverfügung durch den Landkreis Rostock bekannt gegeben. Die Quarantäne ist bis zum 23.03.2021 angeordnet.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock wird nun die weiteren Maßnahmen koordinieren.

Die Eltern und Geschwister sind keine Erstkontakte und unterliegen auch nicht besonderen Schutzmaßnahmen. Ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter hat die Möglichkeit, zur Betreuung des Kindes zu Hause zu bleiben.

Erwerbstätige Eltern und Pflegeeltern, die ihr Kind betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung erhalten. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V <link https: ifsg-online.de>

ifsg-online.de

Kontakt:
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Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
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Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
<link>karin.bartock@guestrow.de