Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 27.10.2022

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VII/0792/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.10.2022:

Dem Widerspruch des Bürgermeisters vom 26.09.2022 zum Beschluss Nr. VII/0761/22 – Erhöhung der Mittel für Städtepartnerschaft - wird stattgegeben. Der Beschluss Nr. VII/0761/22 vom 15.09.2022 wird aufgehoben.

Beschluss Nr.: VII/0793/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.10.2022:

In der Zeit vom Sonntag, 27.11.- Samstag, 24.12.2022 (Adventszeit) werden die Parkscheinautomaten in der Innenstadt (ausgewiesenes Altstadtsanierungsgebiet) mit Ausnahme des Parkhauses in der Baustraße außer Betrieb gesetzt. Das Parken wird für max. 3 Stunden freigegeben und ist mit Parkscheibe anzuzeigen. Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden, dazu ist die Parkscheibe zu benutzen.

Beschluss Nr.: VII/0794/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.10.2022

folgende Änderung in der Besetzung des Aufsichtsrates der Natur- und Umweltpark Güstrow gGmbH:

Mitglied alt: Andreas Ohm

Mitglied neu: Sebastian Sterl

 

Beschluss Nr.: VII/0795/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.10.2022

folgende Änderung in der Besetzung des Hauptausschusses:

Mitglied alt: Heiko Karmoll

Mitglied neu: Torsten Renz

(Stellv. Ausschussmitglied bleibt Alexander Wulff)

 

Mitglied alt: Andrea Seidler

Mitglied neu: Heiko Karmoll

Stellv. Ausschussmitglied alt: Wilfried Minich

Stellv. Ausschussmitglied neu: Andrea Seidler

Beschluss Nr.: VII/0796/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.10.2022 die Erhebung einer Klage zur Umsetzung des Beschlusses-Nr. VII/0660/22 vom 24.02.2022. Mit der gerichtlichen Vertretung der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow wird Rechtsanwalt Dr. Ilgner beauftragt.

Beschluss Nr.: VII/0756/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 40 Abs. 1 der EigVO M-V in ihrer Sitzung vom 27.10.2022 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebs Güstrow für das Wirtschaftsjahr 2021 und beschließt:

  1. das Jahresergebnis 2021 mit einem Gewinn von 1.293.782,07 Euro festzustellen,
  2. den Jahresgewinn in Höhe von 1.293.782,07 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.
  3. Entfernung der Anlage Pfahlweg aus der Kapitalrücklage und Einstellung in einen Sonderposten.

Beschluss Nr.: VII/0757/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 der EigVO M-V in ihrer Sitzung vom 27.10.2022 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebs Güstrow für das Wirtschaftsjahr 2021 und beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Beschluss Nr.: VII/0753/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung vom 27.10.2022 die

7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow.

Im Jahr 2023 wird

- bei der zentralen Schmutzwasserbeseitigung die restliche Überdeckung des Jahres 2020 sowie die Überdeckung des Jahres 2021 zu 50 % ausgeglichen,

- bei der zentralen Niederschlagswasserbeseitigung die restliche Überdeckung des Jahres 2020 sowie die Unterdeckung des Jahres 2021 zu 50 % ausgeglichen,

- bei der dezentralen Abwasserbeseitigung die restliche Unterdeckung des Jahres 2020 sowie die Unterdeckung des Jahres 2021 zu 50 % ausgeglichen.

Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

 

Beschluss Nr.: VII/0768/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.10.2022 die Neufassung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow aus Haushaltsmitteln in der Fassung vom 04.10.2022.

Beschluss Nr.: VII/0750/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.10.2022

1. die Aufhebung des Beschlusses VI/0422/16 bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 87 – Glasewitzer Chaussee/Rövertannen (Anlage 1),

2. die Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 87 Teil E - Glasewitzer Chaussee/Rövertannen, der mit Beschluss VII/0518/21 gefasst wurde (Anlage 2),

3. die eigenständige Nummerierung und Umbenennung der Teilbereiche A, B, C und D des Bebauungsplans Nr. 87 - Glasewitzer Chaussee/Rövertannen wie folgt

- Bebauungsplan Nr. 87 Teil A in Bebauungsplan Nr. 109 -  Glasewitzer Chaussee

- Bebauungsplan Nr. 87 Teil B in Bebauungsplan Nr. 108 - Gewerbegebiet Rövertannen,

- Bebauungsplan Nr. 87 Teil C in Bebauungsplan Nr. 110 - Am Bahnhof Priemerburg und

- Bebauungsplan Nr. 87 Teil D in Bebauungsplan Nr. 111 – Zum Steinsitz 4

sowie die Fortführung der Bebauungspläne 108, 109, 110 und 111 als getrennte Bebauungsplanverfahren. Die Gebietsabgrenzungen der Bebauungspläne 108, 109, 110 und 111 ergeben sich aus den Anlagen 3, 4, 5 und 6, die Bestandteil dieses Beschlusses sind.

 

Beschluss Nr.: VII/0751/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.10.2022 die

Veräußerung von Bauparzellen an die Antragsteller im Baugebiet „Fischerweg“ zum

Mindestgebot von 160,00 €/m².

  1. Die Bauparzellen werden öffentlich ausgeschrieben.
  2. Die Vergabe soll durch die Verwaltung nach Höchstgebot erfolgen. Gebote, die auf andere Gebote Bezug nehmen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
  3. Nach der dritten Ausschreibung kann, auch nach Ablauf einer Ausschreibungsrunde, ein Kaufantrag gestellt werden. Der Kaufpreis richtet sich dann nach dem Durchschnittspreis der bisher beurkundeten Kaufverträge bei Antragstellung.
  4. Es wird an jeden Bewerber nur ein Grundstück zur eigenen Bebauung veräußert. Ein Verkauf an Hausbaufirmen bzw. Bauträger wird ausgeschlossen.
  5. Abweichend von § 5 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung wird der Bürgermeister ermächtigt die Vergabeentscheidungen für die Baugrundstücke vorzunehmen. Die Stadtvertreter sind im Rahmen der Sitzungen der Stadtvertretung über die Vergabeentscheidungen zu informieren.
  6. Der Erwerb wird an eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren geknüpft.
  7. Eine Beleihungsvollmacht bis max. 700.000,00 € ist den Bauherren zu gewähren. Die
  8. Entscheidung über die Gewährung der Vollmacht trägt abweichend vom § 5 (5) der Hauptsatzung der Bürgermeister.
  9. Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten sind durch die Erwerber zu tragen.

 

Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VII/0773/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ihrer Sitzung am 27.10.2022 die Änderung des Beschlusses VII/0315/20 vom 10.09.2020 in Bezug auf den Beginn des Erbbaurechtsvertrages ab Eintragung des Erbbaurechts in das betroffene Grundbuch und genehmigt den in der Anlage beigefügten Erbbaurechtsvertrag UVZ-Nr. 1503/2022 vom 13.09.2022.

Beschluss Nr.: VII/0641/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.10.2022 die Vergabe von Bauleistungen, Erschließung Stahlhof Güstrow – Leitungsverlegung und Herstellung von Baustraßen gemäß Vergabevorschlag.