Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 30.06.2022

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0730/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 30.06.2022 folgende Änderung in der Besetzung der Ausschüsse:

 

Hauptausschuss

Stellvertretendes Mitglied für das Mitglied, Sascha Zimmermann alt: Maria Havemann

Stellvertretendes Mitglied für das Mitglied Sascha Zimmermann neu: Steffen Geufke

 

Stellvertretendes Mitglied für das Mitglied, Joachim Bielang alt: Steffen Geufke

Stellvertretendes Mitglied für das Mitglied, Joachim Bielang neu: Maria Havemann

 

Ausschuss für Jugend, Schule, Kultur und Sport

Stellvertretendes Mitglied für das Mitglied, Marco Drenckhan alt: Thora Nacke

Stellvertretendes Mitglied für das Mitglied, Marco Drenckhan neu: Maria Havemann

 

Beschluss Nr.: VII/0638/1/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 30.06.2022 die neue Straße im Wohngebiet am Fischerweg als Magdalenenluster Weg zu benennen.

 

Beschluss Nr.: VII/0688/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt beschließt in ihrer Sitzung am 30.06.2022 die Umsetzung folgender Maßnahmen aus der Fortschreibung der „Konzeption zur Bewirtschaftung des ruhenden Verkehrs“ in der Altstadt:

 

  1. Die Stadtvertretung nimmt die vorgelegte Fortschreibung der „Konzeption zur Bewirtschaftung des ruhenden Verkehrs in der Altstadt“ zustimmend zur Kenntnis (Anlage 1)
  2. Die Stadtvertretung beschließt die Konzeption als Grundlage für die weitere Entwicklung zu verwenden. Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung beauftragt.
  3. Die bisherigen Bewohnerparkzonen I bis IV werden zu einer Bewohnerparkzone I Altstadt zusammengefasst.
  4. Als zusätzliches Angebot für die Bedarfsdeckung der Nachfrage der Altstadt wird die Verwaltung beauftragt, die Grundlagen für die Planung zur Errichtung eines ebenerdigen Parkplatzes oder einer doppelstöckigen Parkebene auf dem Gelände des ehemaligen Filters zu klären und vorzubereiten.
  5. Als Grundlage für die künftige entgeltliche Bewirtschaftung beschließt die Stadtvertretung das Szenario III umzusetzen (Anlage 4).
  6. Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung die Gebührenordnung für das Parken auf mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Flächen der Barlachstadt entsprechend zu überarbeiten und vorzulegen.
  7. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der GüstrowCard Betreibergesellschaft die technischen Voraussetzungen zur Zeitnahmen Umsetzung der „Brötchentastenfunktion“ zu schaffen.

Beschluss Nr.: VII/0690/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 30.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 6b - Suckow 1 - Suckower Tannen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. v. m § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren).

Ziel der 1. Änderung ist es, die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 auf 0,3 zu erhöhen sowie die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte an die realisierte Erschließung anzupassen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst den gesamten Teilbebauungsplan Nr. 6b - Suckow 1 - Suckower Tannen, s. a Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll.

Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB wird abgesehen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BauGB).

 

Beschluss Nr.: VII/0697/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung vom 30.06.2022, dass in dem Wohngebiet Rövertannen eine Tempo-30-Zone eingerichtet wird. Der Bürgermeister als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde wird beauftragt, die hierfür erforderliche verkehrsbehördliche Anordnung zu erlassen und umzusetzen.

 

Beschluss Nr.: VII/0701/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 30.06.2022 die Abweichung von der Rahmenplanfortschreibung und vom Integrierten Handlungskonzept Altstadt Güstrow für die Baulückenschließung Lange Straße 27 bis 31 mit einem Mehrfamilienwohnhaus.

Der Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Neubaumaßnahme ist nicht Bestandteil des Beschlusses und ist gesondert zu entscheiden.

 

Beschluss Nr.: VII/0694/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 30.06.2022 die Annahme einer Sachspende von drei Porträts, gemalt von Ludwig Hückstädt, und zweier Güstrower Stadtansichten, gemalt von Wilhelm Eberhardt, aus Berliner Privatbesitz, für das Stadtmuseum Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VII/0703/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 30.06.2022 die Veräußerung von Bauparzellen an die Antragsteller im Baugebiet „Suckower Tannen“ zum jeweils aktuellen Durchschnittspreis. 

  1. Zusätzlich zum Ausschreibungsverfahren erhalten Bewerber die Möglichkeit, einen Kaufantrag nach Ablauf der Ausschreibungsrunde zu stellen. 
  2. Der Kaufpreis richtet sich dabei nach dem aktuellen Durchschnittspreis der bisher beurkundeten Grundstückskaufverträge.
  3. Es wird an jeden Bewerber nur ein Grundstück zur eigenen Bebauung veräußert. Bei entsprechender Begründung seitens des Erwerbers sind Ausnahmen für eine Doppelhausbebauung möglich. Ein Verkauf an Hausbaufirmen bzw. Bauträger wird ausgeschlossen.
  4. Abweichend von § 5 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung wird der Bürgermeister ermächtigt die Vergabeentscheidungen für die Baugrundstücke vorzunehmen. Die Stadtvertreter sind im Rahmen der Sitzungen der Stadtvertretung über die Vergabeentscheidungen zu informieren.
  5. Der Erwerb wird an eine Bauverpflichtung von 5 Jahren geknüpft.
  6. Eine Beleihungsvollmacht bis max. 700.000,00 € ist den Bauherren zu gewähren. Die Entscheidung über die Gewährung der Vollmacht trägt abweichend vom § 5 (5) der Hauptsatzung der Bürgermeister.
  7. Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten sind durch die Erwerber zu tragen.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0704/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 30.06.2022 die geänderte Planung zur Sanierung, Umsetzung und Erweiterung des Gesamtobjektes der Baustraße 3-5 zum Stadtarchiv als Gemeinbedarf- und Folgeeinrichtung mit den Bauteilen

 

A: Sanierung und Umsetzung historischer Wasserturm

 

B: Neuerrichtung Staffelgeschoss auf dem Kinder-Jugend-Kunsthaus

 

mit Gesamtkosten von 3.791.958,15 € und den Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von 3.513.209,42 €.

 

Beschluss Nr.: VII/0692/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 30.06.2022 den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 97 - Goldberger Straße - Schwarzer Weg auf der Grundlage von § 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Beschluss Nr.: VII/0714/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 30.06.2022 die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 09.05.2022 zur Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung für die Aufträge des Städtischen Abwasserbetriebes für die Baumaßnahmen Dachssteig und Fischerweg.